Gewährleistung
Gesetzliche Gewährleistung
Für Verbraucher:innen gilt die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren ab Übergabe (Verbrauchergewährleistungsgesetz – VGG, §§ 922 ff. ABGB). Tritt innerhalb eines Jahres ab Übergabe ein Mangel auf, wird vermutet, dass er bereits bei Übergabe vorlag.
Deine Ansprüche
Verbesserung oder Austausch; wenn dies nicht möglich oder unverhältnismäßig ist, Preisminderung oder Vertragsauflösung.
Abgrenzung zur Garantie
Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Zusatzleistung und schränkt die gesetzliche Gewährleistung nicht ein.